Vorschaubild für Anforderungen des neuen BtOG

Anforderungen des neuen BtOG

Eine neue SoPart BtS Version ist verfügbar – mit Anforderungen aus dem neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und weiteren Neuerungen.

  • Überarbeitete Formulare lt. Justiz NRW
  • Verwaltung von Verhinderungsbetreuungen
  • Eintragungen von Klienten-unabhängigen Querschnittsaufgaben (Vermittlung anderer Hilfen, Unterstützung Netzwerkarbeit zur Vermeidung einer Betreuung, Beratung und Unterstützung bei der befristeten Ehegattenvertretung etc.)
  • Pflegen von Abwesenheiten der Mitarbeiter, (ehrenamtlicher) Betreuer und Klienten
  • Möglichkeit zum Führen eines Logbuchs und Tagesbuchs beim Mitarbeiter.
  • Fristüberwachung der Nachweise für die Betreuerregistrierung als beruflicher Betreuer (Führungszeugnis, Auskunft Schuldnerverzeichnis, Bestandsmitteilungen)

Wenn wir Interesse geweckt haben, melden Sie sich bitte bei uns. Dann erstellen wir Ihnen ein Angebot hierzu.

Kontakt:

E-Mail: hotline-bts@sopart.de
Tel.: 05251/1655-22 (täglich von 9:00 - 12:00 Uhr)